Gesetzesentwürfe (Ankündigungen) und erlassene Verordnungen sind oft zwei sehr ungleiche Schwestern! Leider auch so in unserem Fall. Unsere Turniere sind jetzt „anzeigepflichtig“ (spätestens eine Woche davor,) aber nicht genehmigungspflichtig. Das bedeutet: Rührt sich die Behörde nicht – bis zum Termin der Veranstaltung – oder erlässt sie einen positiven Bescheid, können wir spielen. Sie kann die Veranstaltung aber auch untersagen!
Für uns heißt das: Wir gehen davon aus, dass wir am 19.Mai spielen. Also bitte weiter anmelden, wenn ihr der 3-G-Regel entsprecht (genesen, geimpft – gilt ab 21. Tag nach der Erstimpfung oder getestet – wie für Friseur). Bis jetzt sind wir 3 ganze Tische.
Sollte die Veranstaltung doch untersagt werden, werde ich die angemeldeten Teilnehmer/innen verständigen. Ich schlage aber vor, dass wir in diesem Fall einander trotzdem treffen und im Wilhelminenhof zusammen essen – an Vierertischen, das kann uns die Behörde nicht untersagen! Ich würde mich schon darüber freuen, wenigsten die ersten paar von euch persönlich wiederzusehen – und der Wilhelminenhof macht dann wenigstens ein bisschen Geschäft (natürlich nur, wer möchte).
Das Comeback-Turnier beginnt um 17:45 Uhr (Spielbeginn), also bitte bis 17:30 Uhr eintreffen (Überprüfung Zutrittsnachweis), nachdem die Sperrstunde mit 22:00 Uhr festgelegt wurde und wir rechtzeitig fertig sein müssen.
Bis dann
und bleibt gesund!
Helmut